Zollbeschau — Die Zollbeschau ist eine im Güterverkehr angewandte körperliche Prüfung von Waren durch den Zoll. Sie dient als Möglichkeit der Überprüfung einer angenommenen Zollanmeldung und ist eine Maßnahme der zollamtlichen Prüfung. Die Beschau erfolgt… … Deutsch Wikipedia
Beschau — ⇡ Zollbeschau … Lexikon der Economics
Zollpapiere — Als Zollpapiere sind alle Arten von Dokumenten und Formularen zu verstehen, die man bei der Einreise und bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr in und aus einem oder mehreren Ländern bei der Gestellung benötigt oder die man zur Nutzung von… … Deutsch Wikipedia
Beschau — Der Ausdruck Beschau bezeichnet Fleischbeschau Leichenbeschau Zollbeschau Der Begriff Beschauung benennt den Vorgang der inneren Nachprüfung insbesondere der Lebensführung. Diese Seite ist eine Begriffs … Deutsch Wikipedia
Gestellung — Unter der Gestellung versteht man im zollrechtlichen Sinne die Mitteilung des Zollanmelders gegenüber der zuständigen Zollbehörde, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt (Art. 4 Nr. 19 ZK). Die Mitteilung kann in beliebiger Form… … Deutsch Wikipedia
Zollanmeldung — Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex. Sie erfolgt mit Abgabe des EP (Einheitspapier), mit der Internetzollanmeldung oder mit dem IT Verfahren der deutschen Zollverwaltung ATLAS. Das… … Deutsch Wikipedia
Zollpapier — Als Zollpapiere sind alle Arten von Dokumenten und Formularen zu verstehen, die man bei der Einreise und bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr in und aus einem oder mehreren Ländern bei der Gestellung benötigt oder die man zur Nutzung von… … Deutsch Wikipedia
Besichtigung — 1. Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens: ⇡ Betriebsbesichtigung. 2. Zollrechtliche Maßnahme: ⇡ Durchsuchung, Überholung, ⇡ Zollbeschau … Lexikon der Economics
Zollanmeldung — 1. Begriff: Eine Handlung, mit der eine Person (Zollanmelder) in der vorgeschriebenen Form und nach den anzuwendenden Bestimmungen die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes ⇡ Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Nach Art … Lexikon der Economics